Schiedsperson (m/w/d) für den Schiedsamtsbezirk I (Balge, Marklohe, Wietzen) gesucht!
Die Samtgemeinde Weser-Aue sucht eine Schiedsperson (m/w/d) für den Schiedsamtsbezirk I (Balge, Marklohe, Wietzen).
Die Schiedspersonen werden vom Rat der Samtgemeinde für die Dauer von fünf Jahren gewählt und durch die Leitung des Amtsgerichts ernannt. Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig.
Die Aufgabe der Schiedsperson besteht in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen. Sie ist dabei z. B. zuständig für Delikte aus den Bereichen Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses.
Bei den aufgeführten Delikten ist es gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich für das Amt der Schiedsperson bei der Samtgemeinde Weser-Aue bewerben.
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an die
Samtgemeinde Weser-Aue
Zentrale Dienste
Rathausstraße 14
31608 Marklohe
oder per Email an zentrales@weser-aue.de.
Folgende Angaben müssen in der Bewerbung enthalten sein: Familienname, Geburtsname (soweit abweichend vom Familiennamen), Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse und Beruf.
Hinsichtlich der Eignung für das Schiedsamt enthält § 3 Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz – NSchÄG) folgende Bestimmungen:
1. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
2. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
3. In das Amt soll nicht berufen werden,
- wer das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- wer nicht in dem Bezirk (Balge,Marklohe,Wietzen) des Schiedsamtes wohnt,
- wer durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Die Schiedsperson erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 50,00 EUR.
Es wird eine gründliche Einarbeitung durch den amtierenden Schiedsmann und durch verschiedene Lehrgänge geben.
Ihre Ansprechpartnerin im Rathaus ist Frau Stelter, 05021/6025-131.
Weitergehende Informationen zum Schiedsamt finden Sie im Internet unter www.bds-niedersachsen.com.